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06.12.2024
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Wenn es brennt, wache ich schon auf? Ich habe noch genug Zeit die Wohnung zu verlassen? Sind es diese Argumente, die Sie daran hindern sich Rauchmelder anzuschaffen? Dann liegen Sie damit falsch!

Im Schlaf riecht der Mensch nichts, weshalb Sie auch nicht aufwachen werden, sollte es in ihrer Wohnung brennen. Schon nach 3 Atemzügen führen die bei Bränden freigesetzten, giftigen Schadstoffe zum Erstickungstod.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass ca. 70 % aller Brandopfer nachts verunglücken, obwohl es die nächtlichen Brände lediglich 35% aller Feuer ausmachen.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote und 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. 


Jetzt werden Sie denken, dass Ihnen so etwas nicht widerfährt. Sie passen doch auf, dass nichts passiert: lassen nie die Kerze unbeaufsichtigt und auch nie den Herd laufen. Jedoch ist die häufigste Brandursache nicht unsere eigene Fahrlässigkeit, sondern technische Defekte, die sich ohne Rauchmelder zur Katastrophe entwickeln können.

Ein Rauchmelder kann sie frühzeitig warnen. Brandversuche haben gezeigt, dass Personen ca. vier Minuten Zeit bleibt, eine brennende Wohnung zu verlassen. Rauchmelder, ob teuer oder billig, warnen sie bereits  eine Minute nach dem Brandausbruch. Sie verschaffen sich und Ihrer Familie also den nötigen Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.

Ob sie sich für teure oder günstige Rauchmelder entscheiden, bleibt am Ende Ihnen überlassen. Bei den günstigeren Varianten müssen Sie gegebenenfalls nur öfter die Batterien tauschen bzw. nach mehreren Jahren auch das Gerät an sich. Hochwertige Rauchmelder haben oft eine Lebensdauer von 10 Jahren, auch ohne die Batterie zu wechseln.  


Und für die Raucher unter Ihnen: Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

 

Weitere Informationen zu dem Thema und zur Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:

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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr
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